Vertragsbedingungen

Der Wert-1914.de Rechner (nachfolgend die „Software“) wird von der Pivasoft GmbH Interessierten kostenfrei zur Nutzung angeboten. Es gelten für die Nutzung ausschließlich die nachfolgenden Vertragsbedingungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Hiervon abweichende Vertragsbedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsinhalt, selbst wenn die Pivasoft GmbH diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Ergänzend finden Anwendung die gesetzlichen Regelungen des Schenkungsrechts der §§ 516 ff BGB für die vorliegend kostenfreie Nutzungsmöglichkeit der Software.

Der Vertragsschluss erfolgt durch das Angebot zur unentgeltlichen Nutzung der Software unter Geltung dieser Vertragsbedingungen und Annahme durch den Nutzer durch tatsächliche Nutzung. Die Software wird so angeboten, wie sie zum Zeitpunkt der Nutzung vorliegt ("wie sie ist"), ohne Zusicherung ihrer kurzfristigen oder dauerhaften Verfügbarkeit.

Die Haftung der Pivasoft GmbH für Sachmängel gegenüber dem Nutzer der Software ist darauf beschränkt, dass dem Nutzer ein Sachmangel der Software arglistig verschwiegen wird. Die Pivasoft GmbH haftet dem Nutzer dann auf Ersatz des entstandenen Schadens nach § 524 Abs. 1 BGB. Es bestehen bei der kostenlos zur Verfügung gestellten Software für den Nutzer keine Ansprüche auf Mängelbeseitigung. Die Pivasoft GmbH sichert insoweit keine bestimmte Funktion, Korrektheit oder Fehlerfreiheit zu.

Die Haftung der Pivasoft GmbH für Rechtsmängel gegenüber dem Nutzer der Software ist ebenfalls darauf beschränkt, dass dem Nutzer ein Rechtsmangel der Software arglistig verschwiegen wird. Die Pivasoft GmbH haftet dem Nutzer dann auf Ersatz des entstandenen Schadens nach § 523 Abs. 1 BGB.

Außerhalb der vorstehenden Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet die Pivasoft GmbH nach § 521 BGB nur, soweit es um Schadensersatzansprüche des Nutzers geht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Pivasoft GmbH. Dies betrifft etwa jedweden direkten oder indirekten Schaden - insbesondere Schaden an anderer Software, Schaden an Hardware, Schaden durch Nutzungsausfall, Schaden durch Funktionsuntüchtigkeit der Software oder entgangenen Gewinn. Ein Mitverschulden des Nutzers muss sich dieser stets anrechnen lassen. Der Nutzer hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung und zur Abwehr von Schadsoftware nach dem aktuellen Stand der Technik.