Versicherungssumme nach An- oder Umbau anpassen

Ein Anbau, ein ausgebautes Dachgeschoss oder eine aufwendige Modernisierung erhöhen den Wert Ihres Gebäudes. Damit Sie nicht unterversichert sind, sollte auch die Versicherungssumme Ihrer Wohngebäudeversicherung steigen.

Mit diesem Rechner können Sie die Versicherungssumme nach einem An- oder Umbau anpassen: Sie geben den bisherigen Wert 1914, das Jahr der Maßnahme und ihre Kosten an. Kennen Sie Ihren bisherigen Wert 1914 noch nicht, ermitteln Sie ihn vorab mit unserem Wert 1914 Rechner.

Die Nutzung ist kostenlos, unverbindlich und nach einmaliger Anmeldung möglich.

Versicherungssumme nach An- oder Umbau berechnen


Bestandbau (bisheriger Zustand):

Mark

An-/Umbau:

Jahr

Mit der Berechnung bin ich einverstanden mit den Vertragsbedingungen.

So wird die Versicherungssumme nach einem An- oder Umbau berechnet

Die Kosten der Maßnahme werden mit dem Baupreisindex ihres Jahres in einen Wert 1914 umgerechnet und zum bisherigen Wert 1914 addiert:

Neuer Wert 1914 = bisheriger Wert 1914 + Kosten der Maßnahme ÷ Baupreisindex × 100

Beispiel: Ein Haus hat bisher einen Wert 1914 von 20.000 Mark. 2026 wird für 80.000 Euro angebaut. Mit dem Baupreisindex 2026 von 2.263,6 entspricht der Anbau 80.000 ÷ 2.263,6 × 100 = 3.534 Mark. Der neue Wert 1914 beträgt 23.534 Mark, aufgerundet auf volle 100 also 23.600 Mark.

Beispiel 2: Anbau aus der DM-Zeit

Liegt die Maßnahme länger zurück, geben Sie die Kosten in der damaligen Währung ein. Beispiel: Ein Haus hat einen bisherigen Wert 1914 von 20.000 Mark. 1995 wurde für 100.000 DM angebaut.

  1. Bestand: bisheriger Wert 1914 = 20.000 Mark
  2. An-/Umbau: 100.000 DM ÷ 2.046,1 (Baupreisindex 1995) × 100 = 4.887,35 Mark
  3. Gesamt: 20.000 + 4.887,35 = 24.887,35 Mark, aufgerundet auf volle 100 also 24.900 Mark

Der Rechner addiert die ungerundeten Werte und rundet erst die Summe auf. In der Ergebnistabelle sehen Sie zusätzlich jeden Einzelwert, ungerundet und auf volle Hunderter gerundet.

Häufige Fragen

Muss ich meiner Versicherung einen An- oder Umbau melden?

In der Regel ja. Wertsteigernde Baumaßnahmen sollten Sie Ihrem Versicherer mitteilen, damit die Versicherungssumme angepasst wird. Sonst droht im Schadenfall eine Unterversicherung. Die genauen Pflichten stehen in Ihren Versicherungsbedingungen.

Welche Maßnahmen erhöhen den Wert 1914?

Alles, was das Gebäude vergrößert oder deutlich hochwertiger macht, zum Beispiel Anbauten, ein ausgebautes Dach- oder Kellergeschoss, eine neue Heizungsanlage oder ein hochwertig saniertes Bad. Reine Reparaturen und Schönheitsreparaturen erhöhen den Wert dagegen nicht.

Was passiert bei Unterversicherung nach einem Umbau?

Ist die Versicherungssumme nach einem Umbau zu niedrig, reicht die Entschädigung im Schadenfall unter Umständen nicht für den Wiederaufbau. [PRÜFEN: Der Versicherer kann die Leistung dann im Verhältnis von Versicherungssumme zu tatsächlichem Versicherungswert kürzen. Ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht gilt in der Regel nur, wenn wertsteigernde Maßnahmen gemeldet wurden.] Melden Sie Baumaßnahmen deshalb Ihrem Versicherer und lassen Sie die Versicherungssumme anpassen.

In welcher Währung gebe ich die Kosten der Maßnahme ein?

In der Währung des Jahres, in dem die Maßnahme durchgeführt wurde: bis 1947 Mark, von 1948 bis 2000 DM und ab 2001 Euro. Der Rechner zeigt die passende Währung an, sobald Sie das Jahr gewählt haben.