Wert 1914 in Neubauwert umrechnen – und zurück
Der Wert 1914 ist die Rechengröße, mit der die meisten Wohngebäudeversicherungen die Versicherungssumme festlegen. Was das in heutigen Euro bedeutet, zeigt der Neubauwert: der Betrag, den der Wiederaufbau Ihres Gebäudes in einem bestimmten Jahr kosten würde.
Mit den beiden Rechnern auf dieser Seite rechnen Sie in beide Richtungen: vom Wert 1914 auf den Neubauwert eines beliebigen Jahres, oder von den Baukosten Ihres Baujahres zurück auf den Wert 1914. Die Baupreisindizes aller Jahre seit 1914 sind hinterlegt.
Die Nutzung ist kostenlos, unverbindlich und nach einmaliger Anmeldung möglich.
Wert 1914 in Neubauwert umrechnen
Baukosten in Wert 1914 umrechnen
So rechnen Sie den Wert 1914 in den Neubauwert um
Grundlage ist der Baupreisindex für Wohngebäude mit der Basis 1914 = 100. Er gibt an, wie stark die Baupreise seit 1914 gestiegen sind.
Neubauwert = Wert 1914 × Baupreisindex ÷ 100
Beispiel: Ein Haus hat einen Wert 1914 von 25.000 Mark. Mit dem Baupreisindex 2026 von 2.263,6 ergibt sich 25.000 × 2.263,6 ÷ 100 = 565.900 Euro Neubauwert.
Wählen Sie im Rechner ein früheres Jahr, erhalten Sie den Neubauwert in der damaligen Währung: bis 1947 in Mark, von 1948 bis 2000 in DM und ab 2001 in Euro.
So rechnen Sie Baukosten in den Wert 1914 zurück
Kennen Sie die Baukosten aus dem Baujahr, teilen Sie diese durch den Baupreisindex des Baujahres und multiplizieren mit 100:
Wert 1914 = Baukosten ÷ Baupreisindex × 100
Beispiel: Ein Haus wurde 1995 für 400.000 DM gebaut. Der Baupreisindex 1995 beträgt 2.046,1. 400.000 ÷ 2.046,1 × 100 = 19.549 Mark, aufgerundet auf volle 100 also 19.600 Mark Wert 1914.
Geben Sie die Baukosten immer in der Währung des Baujahres ein, also zum Beispiel in DM für ein Haus aus den 1990er-Jahren.
Häufige Fragen
Warum wird das Ergebnis aufgerundet?
Die Rechner runden auf volle 100 auf. So liegt die Versicherungssumme im Zweifel leicht über dem genauen Wert und nicht darunter, was einer Unterversicherung vorbeugt.
Welche Baukosten gehören in die Berechnung?
Maßgeblich sind die Kosten für das Gebäude selbst, also für den Bau einschließlich Architekten- und Planungskosten. Der Kaufpreis des Grundstücks und Außenanlagen wie Gärten gehören nicht dazu.